Kosten

Sind Sie privatversichert oder haben eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerbehandlungen abgeschlossen, können die Kosten der Behandlung komplett oder teilweise von Ihrer Versicherung erstattet werden.

Selbstverständlich können Sie mich auch als Selbstzahler besuchen und Ihre Gesundheit unabhängig der Versicherung selbst in die Hand nehmen.

Inzwischen nehmen die meisten gesetzlichen Krankenkassen eine Teilerstattung für die Osteopathie vor. Durch meine langjährige Ausbildung und Mitgliedschaft im VOD (Verband Osteopathie Deutschland) und hpO Mitgliedsnummer 0488 (Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierende  Osteopathen) erfülle ich alle Kriterien, welche die gesetzlichen Krankenkassen voraussetzen. Teilweise ist für die Erstattung eine vorherige Verordnung/Befürwortung durch einen Arzt Voraussetzung. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse im Voraus, falls Sie die Kosten einreichen möchten. Auf der untenstehenden Internetseite können Sie sich als gesetzlich versicherter Patient erkundigen, in welcher Form Ihre Krankenkasse Sie finanziell unterstützt.

https://www.osteokompass.de/patienteninfo-krankenkassen

Sollte Ihre Krankenkasse einen weiteren Nachweis der Qualifikation fordern, so setzen Sie sich gerne mit mir in Verbindung.

Die Rechnung wird nach Ihrem Wunsch entweder

  • mit Ziffern der GebüH Gebührenordnung für Heilpraktiker
  • oder mit Rezept für Osteopathie erstellt.